Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anmeldung
Mit dem Ausfüllen und Unterzeichnen des Anmeldeformulars der Yogaschule Nataraja, treten die im folgenden aufgelisteten allgemeinen Geschäftbedingungen in Kraft.
Personendaten
Alle durch Nataraja erfassten persönlichen Daten werden streng vertraulich behandelt und an keine Drittpersonen weitergeleitet.
Teilnahme/Absenzen
Es steht in der Verantwortung der Kursteilnehmer/innen, je nach Abonnement die Kurse einmal, oder mehrmals wöchentlich zu besuchen, um die bezahlten Einheiten innerhalb der vorgegeben Gültigkeitsdauer zu nutzen.
Nicht besuchte, versäumte Kurse/Lektionen die innerhalb der Gültigkeitsdauer des Abonnements nicht mehr nachgeholt werden können, sowie Versäumnisse aufgrund nicht gemeldeter Absenzen verfallen nach Ablauf des Abonnements, ohne weiteren Anspruch (siehe auch unter Gutschriften).
Zahlungsbedingungen
Die regulär über das Jahr stattfindenden Kurse werden, ausser bei den 5er und 10er Abonnementen, Privat- und Einzellektionen, sowie Workshops und Zusatzkursen, pro Quartal, halbjährlich, oder jährlich verrechnet. Die Zahlung hat in jedem Fall vor Kursbeginn zu erfolgen.
Erfolgt bei den Kursen, die pro Quartal, halbjährlich oder jährlich verrechnet werden keine Kündigung, so wird automatisch eine Rechnung für einen Folgekurs gestellt.
Die Yogaschule behält sich das Recht vor, Teilnehmer/Innen die ihre Kursgebühren nicht fristgerecht, und auch nach Aufforderung nicht bezahlen, aus dem Unterricht auszuschliessen.
Gültigkeitsdauer
Die auf der Rechnung oder dem Abonnement vermerkte Gültigkeitsdauer ist verbindlich. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf ein Nachholen der Kurse, oder einer Rückzahlung von Kursgeldern, wenn die Kurse während der vorgegebenen Gültigkeitsdauer des Abonnements versäumt wurden, ausser bei den im folgenden unter Gutschriften aufgelisteten Ausnahmeregelungen.
Gutschriften
Allfällige Gutschriften, die beispielsweise aufgrund von längerer Ferienabwesenheit (gilt aber nur wenn eine vorherige ordnungsgemässe Abmeldung von den Kursen gemacht wird), einer Krankheit, eines Unfalls (beides nur unter Vorweisung eines ärztlichen Zeugnis), oder bei Schwangerschaft, ortsgebundenen beruflichen Verpflichtungen und Militärdienstpflicht entstehen, werden bei der nächsten Rechnungsstellung gutgeschrieben, oder können, bei keiner erneuten Buchung eines Passes mit vorheriger Rücksprache nach Ablauf des Abonnements nachgeholt werden.
Kursabruch
Bei einem Kursabbruch werden keine Kosten zurückerstattet. Es ist auch nicht möglich eine Ersatzperson zu stellen, die den Kurs beendet.
Versicherungsschutz
Es steht in der Verantwortung eines jeden Einzelnen für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Nataraja übernimmt in keiner Weise die Verantwortung bei Personen- und Sachschäden, sowie bei Diebstahl.
Programm- und Preis- Änderungen
Nataraja behält sich das Recht vor, Programm- und Preisänderungen bei Bedarf vorzunehmen. Diese haben aber keinen Einfluss auf laufende Kurse, oder regelrecht bezahlte Abonnemente.
Allgemein
Yogamatten: Die Yogaschule Nataraja stellt keine Yogamatten mehr zur freien Verfügung. Es empfiehlt sich, eine eigene Yogamatte zu zulegen, aus hygienischen, sowohl als auch aus philosophischen Gründen. Die Yogamatte kann auf Wunsch in der Yogaschule deponiert werden. Nataraja übernimmt aber keine Haftung für abhanden gekommene Matten. Wer keine Yogamatte kaufen will, kann eine Yogamatte mieten.
Frottetücher: Hilfsmittel (Decken, Blöcke, Rückenbänke ect.) und sonstige Einrichtungs-Gegenstände sind mit Frottetüchern zu schützen. Wer kein eigenes Frottetuch zum Unterricht bringen will, kann in der Yogaschule welche ausmieten.
Yogaraum: Der Bereich des Yogaraumes der zum Praktizieren bestimmt ist, darf nur barfuss betreten werden.
Getränke und Esswaren: Trinken und Essen während den Yogalektionen ist nicht angebracht, und stört die heilenden Prinzipien von Yoga.
Im Allgemeinen wird ein sorgfältiger Umgang mit den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Mitteln erwartet, aber auch den anderen Kursteilnehmern gegenüber.
Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen ist das Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Solothurn.